Zertifikate

Geldanlage zur Optimierung der Rendite

Optimieren Sie Ihr Anlageportfolio mit Zertifikaten. Bereits mit kleinen Beträgen profitieren Sie von der Entwicklung verschiedener Basiswerte, ohne direkt in diese investieren zu müssen. So steigen Sie mit Zertifikaten ganz einfach ins Börsengeschäft ein.

Was Zertifikate sind und welche Vorteile sie haben

Ausgewogene Geldanlage

Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen. Als Anleger leihen Sie dem herausgebenden Kreditinstitut Geld. Dafür erhalten Sie gegebenenfalls einen Ertrag, der von der Entwicklung eines vorher festgelegten Basiswertes abhängt. Ein Basiswert kann zum Beispiel eine einzelne Aktie, ein Index, ein Rohstoff oder eine Mischung verschiedener Basiswerte sein. Zertifikate gibt es sowohl mit fester als auch mit unbestimmter Laufzeit.

Ihre Vorteile mit Zertifikaten

  • Geldanlage auch mit geringem Kapitaleinsatz
  • Breites Anlagespektrum
  • Rückzahlung des Nennbetrags bei Kapitalschutzzertifikaten durch den Emittenten garantiert
  • Begrenzte Laufzeit bei Kapitalschutzzertifikaten
  • Attraktive Renditechancen auch bei ungünstiger Entwicklung des Basiswertes (Sicherheitspuffer bei Zertifikaten mit Teilabsicherung)

Ihre Risiken mit Zertifikaten

  • Risiko des Geldverlustes wegen Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten
  • Risiko des Kursverlustes
  • Kurs des Zertifikates ist abhängig von Wertentwicklung des Basiswertes
  • Verluste aus Devisenkursschwankungen bei Wertpapieren, die auf fremde Währung lauten
  • Kein Kapitalschutz bei Zertifikaten mit Teilabsicherung und Rendite-Optimierung
  • Bei Zertifikaten mit Teilabsicherung zusätzlich Möglichkeit einer begrenzten Rückzahlung, Risiko des Kursverlustes, unter Umständen kein Anspruch auf laufende Ausschüttungen und Möglichkeit eines vorzeitigen Rückzahlungsrechts des Emittenten

Das passende Zertifikat für Ihre Geldanlage

Zertifikate mit Kapitalschutz

Bei Kapitalschutzzertifikaten erhalten Sie einen vereinbarten Betrag am Laufzeitende zurück. Sollte der Basiswert bei Laufzeitende einen niedrigeren Kurs als zu Beginn aufweisen, ist Ihnen der garantierte Betrag trotzdem sicher. Sie haben zudem die Chance auf regelmäßige Zinszahlungen.

Zertifikate mit Teilabsicherung

Mit Teilabsicherungszertifikaten schützen Sie Ihr Kapital innerhalb eines festgelegten Rahmens. Sie bestimmen die Höhe, bis zu der Kursverluste abgefangen werden. Eine Geldanlage in Zertifikaten mit Teilabsicherung eignet sich für einen kurz- bis mittelfristigen Zeitraum. Ein Totalverlust Ihres Kapitals ist möglich.

Zertifikate mit Renditeoptimierung

Zertifikate mit Renditeoptimierung bieten Ihnen die größten Renditechancen. Im Gegenzug verzichten Sie auf eine Absicherung des von Ihnen angelegten Kapitals. Sie beteiligen sich an der Entwicklung des Basiswertes. Fällt der Kurs des Basiswertes unter den Startkurs, gehen diese Verluste unmittelbar in den Kurs des Zertifikats ein. Ein Totalverlust Ihres Kapitals ist möglich. Kurssteigerungen nehmen Sie auch in voller Höhe mit.

Bestimmen Sie Ihre Risikoklasse

Welcher Zertifikatetyp zu Ihrer Geldanlage passt, hängt von Ihrer persönlichen Risikoneigung ab. In der Regel sollten Zertifikate zur Beimischung Ihres Anlageportfolios genutzt werden. Sie sollten daher immer nur so viel Ihres Vermögens in Zertifikate investieren, dass Sie einen eventuellen Verlust verkraften können. Gern beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

Häufige Fragen zu Zertifikaten

Was ist bei der Geldanlage in Zertifikate zu beachten?

Bei einer Geldanlage in Zertifikate erhalten Sie in der Regel keine feste Verzinsung, sondern haben am Erfolg bzw. Misserfolg des zugrunde liegenden Basiswertes teil. Zertifikate bieten Ihnen die Möglichkeit, Anlagestrategien zu nutzen, die für Sie als Privatanleger sonst gar nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich wären. Außerdem können Sie schon mit geringem Kapitaleinsatz partizipieren.

Wo werden Zertifikate gehandelt?

Die meisten Zertifikate werden an der Frankfurter Börse und/oder der Stuttgarter Börse gehandelt. Sie können Zertifikate aber auch außerbörslich erwerben.

Mit welchen Kosten muss ich bei Zertifikaten rechnen?
  • Gegebenenfalls Kosten für ein Wertpapierdepot: Um Zertifikate zu erwerben, benötigen Sie ein Wertpapierdepot, das je nach Kreditinstitut mit Kosten verbunden ist.
  • Transaktionsgebühren: Kaufen Sie Zertifikate an der Börse, werden Ihnen beim Kauf und beim Verkauf Transaktionsgebühren berechnet.
  • Gegebenenfalls Ausgabeaufschlag: Beim außerbörslichen Erwerb über den Emittenten kann Ihnen ein Ausgabeaufschlag berechnet werden.
  • Gegebenenfalls Verwaltungskosten: Bei Zertifikaten mit unbestimmter Laufzeit müssen Sie noch mit eventuellen Verwaltungskosten rechnen.
  • Gegebenenfalls Spread: Wenn Sie ein Zertifikat während der Laufzeit erwerben, bezahlen Sie die Differenz zwischen Geld- und Briefkurs (An- und Verkaufskurs), den so genannten Spread. Je komplexer und risikoreicher ein Zertifikat ist, desto höher fällt der Spread aus.
Wie viel Steuern muss ich bei Zertifikaten zahlen?

Sofern Sie über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete liegen oder keinen Freistellungsauftrag gestellt haben, unterliegen laufende Erträge – zum Beispiel Zinserträge – sowie Veräußerungsgewinne der 25 prozentigen Abgeltungssteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Abhängig von der detaillierten Produktausstattung sind unterschiedliche Regelungen zu beachten – zum Beispiel bezüglich der Verrechenbarkeit eventueller Verluste. Die steuerliche Behandlung hängt zudem von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann Änderungen unterworfen sein, auch rückwirkend. Zur Klärung steuerlicher Fragen wird die Einbindung eines steuerlichen Beraters empfohlen.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Raiffeisen-Volksbank Oder-Spree eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.